Aktuelles aus den Fachbereichen

Funde von Asbest in Wandspachteln und Wandfarben

  

In diesem Umfang bisher weder bekannt noch vermutet: Asbestbelastungen in Wandspachteln, häufig auch als Spachtel an Übergängen von Gipskartonwänden zu angrenzenden Bauteilen oder als Füllspachtel. Auch Funde in Wandfarben machen nachdenklich und geben Anlass, die bisher häufig geübte "Strategie der Nichtbeachtung" zu überdenken. Das gilt sowohl für die Erstellung von Schadstoffkatastern, für die Dekontamination im Zuge des Abbruchs als auch für die sichere Entsorgung. Alle Beteiligten sind gefragt und sollten sich künftig diesem Problemfeld stellen: Bauherren wie Investoren, Käufer und Verkäufer von (Alt-)Immobilien, Gutachter, Planer, Schadstoffsanierer, Entsorger und natürlich die zuständigen Behörden.

  

Und auch der Frage, wie man ggf. mit bestehenden derartigen Asbestbelastungen in Bestandsgebäuden umgeht, bleibt zu klären.

VDI/GVSS 6202: Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen

 

Erstmals wird nun der Umgang mit schadstoffbelasteten Bestandsgebäuden und technischen Anlagen zusammenfassend in einer Richtlinie behandelt. Die neue Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1 vom Oktober 2013 gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Es werden die wesentlichen Aspekte einer Schadstoffsanierung - von der Erhebung bis zur Entsorgung - dargelegt. Die neue Richtlinie stellt eine gute Hilfestellung für alle Beteiligten dar, um „Schadstoff-Objekte“ künftiger strukturierter und gezielter angehen zu können. Auch die häufig in anderen Richtlinien eher verwaschen oder sehr allgemein gehaltenen Bauherrenaufgaben werden hier endlich einmal klar und deutlich beim Namen genannt. Ob sich dies in dieser strengen Form als allgemeine Rechtsauffassung durchsetzen wird, mag dahingestellt bleiben (der gesetzliche Rückhalt für die Festlegungen in der Richtlinie fehlt z. T.), mit dieser Richtlinie ist es jetzt aber jedenfalls „auf dem Tisch“. Auch die Anforderungen an die Beteiligten, ob Schadstoffgutachter, Planer, Koordinator, Schadstoffsanierer, Abbrecher, Abfalltransporteur oder Entsorger werden umfassend vorgestellt. Und es werden ergänzend zu den Regelungen der VOB Vorschläge zu werkvertraglichen Regelungen gegeben. So bietet die neue Richtlinie nicht nur eine umfassende Übersicht zu den berührten rechtlichen Regelungen, sondern auch Entscheidungshilfen, Praxistipps, Handlungsanleitungen und Bewertungskriterien für bisher eher diffuse Begriffe wie z. B. Eignung, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit von Fachgutachtern, Fachfirmen und Entsorgern.

 

Herausgeber der Richtlinie ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien und www.beuth.de möglich.

Das radioaktive Edelgas Radon rückt in Europa immer mehr in den Fokus der Verantwortlichen

 

Das erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden erhebliche Gesundheitsfolgen mit sich bringen können, ist mittlerweile allgemein anerkannt. So wird Radon nach Rauchen als zweithäufigster Verursacher für Lungenkrebs verantwortlich gemacht. Man geht davon aus, dass bei langem Aufenthalt in Radon belasteten Räumen das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken um 10 % je zusätzliche 100 Bq/m3 Radon zunimmt.

Das radioaktive Gas Radon entsteht aus dem radioaktiven Zerfall von dem in geringen Anteilen in unseren Böden enthaltenen natürlichen Uran. Es gelangt über die Bodenluft in die Atmosphäre, kann aber auch in Gebäude eindringen, z. B. über undichte Bodenplatten, Risse im Kellermauerwerk oder Leitungsdurchführungen.In Deutschland beträgt der Jahresmittelwert der Radonkonzentration in Wohnräumen etwa 50 Bq/m³, kann aber erheblich schwanken. Während in der norddeutschen Tiefebene erhöhte Konzentrationen nur selten vorkommen, können insbesondere in Bergregionen und Bergbaugebieten hohe Radongehalte von über 1000 Bq/m³ vorkommen. Einen ersten Anhaltspunkt, ob mit erhöhten Radonkonzentrationen im Gebäude gerechnet werden muss, können sogenannte Radon-Risikokarten geben. Die Radonkonzentration schwankt jedoch nicht nur regional, sondern auch von Haus zu Haus. Das liegt an einer Vielzahl von Einflussfaktoren. Es gibt z. B. große Tages- und Jahresschwankungen, die Lage der Räume im Gebäude, die Bauart, die Durchlässigkeit des Baugrundes, die Dichtheit des Bauwerkes im erdberührten Bereich und der Luftaustausch im Gebäudeinneren beeinflussen die Radonbelastung ganz erheblich. Vorsicht ist auch bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes geboten. Je nach der Art der Maßnahme und insbesondere bei nicht fachgerechter Ausführung, können die Radonbelastungen im Gebäude beträchtlich zunehmen.

Es bestehen seit längerer Zeit Bestrebungen seitens der EU, einen verbindlichen Grenzwert für Radonbelastungen in Innenräumen einzuführen. Im Gespräch waren Werte zwischen 200 Bq/m³ bis 400 Bq/m³, durchgesetzt hat sich nach langem Hin und Her der Mittelwert - 300 Bq/m³. Er wurde zwischenzeitlich als sogenannter "Referenzwert" mit der Neuauflage des Strahlenschutzgesetzes vom 27.06.2017 mit Wirkung zum 31.12.2018 in Deutschland eingeführt. Der Referenzwert ist kein Grenzwert, der zwingend einzuhalten ist. Er ist lediglich als Maßstab zur Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zu verstehen. Er gilt gleichermaßen für Aufenthaltsräume im privaten Umfeld wie auch für Arbeitsplätze. 

Welche Verpflichtungen sich aus dem neuen Referenzwert für Radon ergeben, regelt sich für private Gebäude künftig nach dem Standort des Gebäudes:

Für bestehende Wohngebäude können Eigentümer und Nutzer freiwillig Maßnahmen zur Reduzierung der Radonbelastung ergreifen. 

Für private Neubauten (mit Aufenthaltsräumen) sind Maßnahmen zur Reduzierung des Radonzutritts zu ergreifen. Dies sind (derzeit) mindestens die anerkannten Regeln der Technik zum Feuchteschutz.

Innerhalb von noch (bis Ende 2020) zu definierenden Radonvorsorgegebieten werden strengere Anforderungen gelten, die ebenfalls noch neu festgelegt werden. 

Die vorrangig betroffenen "Südländer" der Bundesrepublick Deutschland, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, versuchen schon seit geraumer Zeit durch Aufklärung und Information auf das Problem aufmerksam zu machen. Als erstes Bundesland wurde in Bayern ein Radon-Netzwerk und eine Ausbildungskampagne für Radon-Fachleute ins Leben gerufen. Näheres siehe unten und unter unserer Internet-Seite www.radon-fachperson-bayern.de.

Bayerisches Radon-Netzwerk

 

Im Sommer 2012 wurde das Bayerische Radon-Netzwerk unter Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt in Kooperation mit dem Bauzentrum München gegründet. Es soll vor allem Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche, kommunale und private Gebäudebesitzer, Verbände, Behörden und die Wissenschaft miteinander vernetzen. Im Januar 2013 fand das erste Netzwerk-Treffen in Augsburg statt, im September 2013 das zweite im Bauzentrum München und mittlerweile hat es schon zahlreiche weitere Treffen gegeben. Themen sind Fachvorträge zum Thema Radon, zur Radonmessung, Radonsanierung, aber auch Workshops zu kniffligen Sanierungsfällen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Strahlenschutz in der Baubranche. Die Netzwerk-Treffen sind kostenlos und richten sich nicht nur an die Mitglieder des Bayerischen Radon-Netzwerks, sondern vor allem auch an interessierte Privatpersonen und potentielle Interessenten. Nähere Informationen unter Radon-Netzwerk Bayern.